Aus: Ausgabe vom 04.05.2019, Seite 4 / Inland
Kein Familiennachzug ab Volljährigkeit
Berlin. Wenn minderjährig nach Deutschland geflohene und hier schutzberechtigte Jugendliche volljährig werden, haben ihre Eltern keinen Anspruch auf Nachzug mehr. Das gilt auch für die zum August 2018 eingeführte Familiennachzugsquote von 1.000 Menschen pro Monat, wie das Verwaltungsgericht Berlin in zwei am Freitag bekanntgegebenen Urteilen entschied (Aktenzeichen: 38 K 26.18 V und 38 K 27.18 V). Es wies damit einen Vater aus Syrien und eine Mutter aus Eritrea ab. Sie wollten zu ihren Kindern nachziehen, die in Deutschland sogenannten subsidiären Schutz erhalten hatten. Nachdem der Familiennachzug zeitweise ganz ausgesetzt worden war, gilt seit August 2018 eine Obergrenze von 1.000 Menschen pro Monat. (AFP/jW)
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