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Aus: Ausgabe vom 07.05.2019, Seite 2 / Inland

Verschärfung des Einbürgerungsrechts

Berlin. Das Bundesinnenministerium plant eine Verschärfung des Einbürgerungsrechts. Wie das von Horst Seehofer (CSU) geleitete Ministerium am Montag mitteilte, soll künftig niemand die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können, dem das Eingehen von Mehrfachehen nachgewiesen werden kann. Eine entsprechende Regelung solle bald Eingang in eine weitere Novelle des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden. Damit werde Seehofer zufolge auch eine Forderung der Innenministerkonferenz erfüllt. Der Vorstoß zielt offenbar auf die Einschränkung der Rechte von Menschen islamischen Glaubens, da laut dpa-Bericht nach islamischem Recht ein Mann vier Ehefrauen gleichzeitig haben dürfe.

Seehofer erklärte in Berlin, dass die »Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Mehrehe, sowie die sichere Feststellung der Identität« notwendig und unverzichtbar für die Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit seien. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2018 festgestellt, eine vom Einbürgerungsbewerber im Ausland geschlossene weitere Ehe schließe eine »Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse« aus. (dpa/jW)

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