Aus: Ausgabe vom 09.05.2019, Seite 2 / Inland
EuGH: Kündigung in Elternzeit Unrecht
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Ansprüche von Beschäftigten bei einer Entlassung während der Elternteilzeit gestärkt. Entschädigungszahlungen müssten auf Grundlage eines vorher bestehenden Vollzeitgehalts berechnet werden, entschied der EuGH am Mittwoch in einem Fall aus Frankreich. Eine andere Regelung könne Beschäftigte davon abhalten, Erziehungsurlaub zu nehmen. Unternehmer wiederum könnten bevorzugt Beschäftigte in dieser Zeit entlassen. Die Richter sahen auch eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, weil deutlich mehr Frauen als Männer nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit arbeiten. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Wohngeld steigt – Mieten steigen schneller
vom 09.05.2019 -
»Auch dies wird ins Leere laufen«
vom 09.05.2019 -
Kampfschwimmer in der Wüste
vom 09.05.2019 -
Platzmangel im Schloss
vom 09.05.2019 -
»Zwanglos und unkontrolliert«
vom 09.05.2019 -
Im Dienste des Vorstands
vom 09.05.2019 -
Soldat*Innen sind Mörder*Innen
vom 09.05.2019