Volksbegehren für bessere Pflege gestoppt
Hamburger Verfassungsgericht stellt rechtliche Mängel fest. Initiatoren tief enttäuscht
Kristian StemmlerIn Hamburg wird es kein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand geben. Das Verfassungsgericht des Landes gab einer Klage des Senats aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen statt und erklärte den Text für unzulässig. Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel sagte dazu am Dienstag laut Hamburger Abendblatt, es sei nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, die »inhaltliche Berechtigung« des Anliegens zu beurteilen. So sei es bei der Entscheidung um den rechtlichen Rahmen gegan...
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