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13.02.1998 / Inland / Seite 0

Leserbriefe

Restriktives Widerstandsrecht

Zu jW vom 11. Februar: Leserbrief »Das Recht auf Widerstand«

Leider ist Klaus Emmerich - wie viele andere - der Chuzpe engagierter Notstandsgesetze-Verfasser in der Großen Koalition unter dem Alt-Nazi Kiesinger aufgesessen. Denn Artikel 20 Abs. 4 GG eignet sich ganz und gar nicht zur legalen Rechtfertigung auch nur des kleinsten legitimen Widerstands-Aktes. Im Gegenteil: Bis 1968 lautet jener Absatz: »Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitige...

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