Überwachtes Zuhausesitzen
Ortsanwesenheit von Hartz-IV-Beziehern: Ministerium verweigert einheitliche Regeln. Sozialverein beklagt Willkür
Susan BonathEine Residenzpflicht gilt nicht nur für Asylbewerber im Anerkennungsverfahren. Auch wer Hartz IV bezieht, darf den wohnortnahen Bereich ohne Antrag beim Jobcenter nicht verlassen. Doch wie weit reicht dieser Bereich? Wann darf das Amt das Gesuch ablehnen oder am Ende die Leistungen sperren? Sozialverbände beklagen seit langem eine unklare Regelung im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Dies führe dazu, dass alle Behörden diese Ortsanwesenheitspflicht verschieden ausl...
Artikel-Länge: 4295 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.