Geschlechtsspezifische Verfolgung weiterhin kein Asylgrund?
jW sprach mit Kerstin Böffgen, Mitarbeiterin von Pro Asyl
Ulla JelpkeF: Das Zuwanderungsgesetz hängt in der Schwebe. Was bedeutet dies für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung?
Diese Form des Schutzes, der unbedingt gewährleistet werden müßte, steht dadurch wieder auf der Kippe oder liegt in der Verantwortung einer Rechtsprechung, die sehr unterschiedlich ist. Schutz suchende Frauen müssen abermals fürchten, in die Herkunftsstaaten zurückgeschickt zu werden oder in Deutschland keinen Aufenthaltsstatus zu erhalten.
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