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Aus: Ausgabe vom 29.05.2019, Seite 5 / Inland

Einzelklage gegen Mercedes-Benz-Bank

Stuttgart. Nach der Abweisung der bundesweit ersten Musterfeststellungsklage, die sich gegen Darlehensverträge der Mercedes-Benz-Bank richtet, ist auch die Einzelklage eines Autokäufers vor dem Oberlandesgericht Stuttgart erfolglos geblieben. Das OLG wies die Berufung des Klägers am Dienstag zurück. Das Gericht hatte im März die Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden für unzulässig erklärt. Grund der Klage ist es vom Diesel-Skandal betroffenen Autobesitzern eine Möglichkeit zu verschaffen, ihr Fahrzeug ohne größere Verluste zurückgeben zu können. Gegen dieses Urteil legte die Schutzgemeinschaft inzwischen laut OLG Revision vor dem Bundesgerichtshof ein. (AFP/jW)

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