Schlappe für Klinikmanager
Bundessozialgericht urteilt: Honorarärzte in Krankenhäusern sind sozialversicherungspflichtig
Ralf WurzbacherDas auf Verschleiß gefahrene deutsche Gesundheitssystem steuert auf noch größere Personalengpässe zu. Sogenannte Honorarärzte, die bis dato als Freiberufler und zeitlich befristet in nicht unerheblichem Umfang die Lücken im Klinikbetrieb schließen, sind in aller Regel als Scheinselbständige anzusehen. Sofern die Betroffenen »weisungsgebunden beziehungsweise in eine Arbeitsorganisation eingegliedert sind«, unterlägen sie der Sozialversicherungspflicht, entschied am D...
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