Wertpapiere
Die Tageszeitung junge Welt und das Kulturmagazin Melodie & Rhythmus erscheinen im Verlag 8. Mai – und der gehört der Genossenschaft LPG junge Welt eG. Deshalb gibt es die wunderbare Möglichkeit, jW und M&R zu unterstützen, indem man Mitglied der Genossenschaft wird. Dafür zeichnet man mindestens einen Anteil (500 Euro), den man auch in Raten ab 25 Euro im Monat zahlen kann. Jeder Genosse darf maximal 50 Anteile zeichnen, hat aber nur eine Stimme.
Durch unsere Genossenschaft kann unser Verlag weitgehend unabhängig von Banken oder anderen institutionellen Geldgebern agieren. Sie gewährt bei Liquiditätsengpässen kurzfristig Kredite, sie kann auf ihre Forderungen an den Verlag den Rangrücktritt erklären oder mit Einlagen die Eigenkapitalseite des Verlages stärken oder auch mal auf Forderungen ganz oder teilweise verzichten. Das hört sich alles sehr theoretisch an – ist aber in der einen oder anderen Form schon öfters ganz praktisch vorgekommen. Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass ohne Genossenschaft weder junge Welt noch Melodie & Rhythmus überlebt hätten.
Wie kann man Mitglied werden? Lesen Sie die Satzung durch (fordern Sie die Broschüre an, oder lesen Sie diese einfach im Internet). Ihr Aufnahmeantrag wird der nächsten Vorstandssitzung der LPG junge Welt eG vorgelegt. Wenn der Ihre Aufnahme beschließt, sind Sie im Besitz aller Rechte und Pflichten aus der Satzung, können also auch an der kommenden Jahreshauptversammlung der LPG junge Welt eG in Berlin teilnehmen, die am Samstag, dem 29. Juni 2019, in der jW-Ladengalerie stattfinden wird.
Bitte bedenken Sie aber: Die Rendite für Ihren Anteil besteht vor allem darin, dass Sie das werktägliche Erscheinen der jungen Welt und die Herausgabe der Melodie & Rhythmus alle drei Monate absichern helfen! Es gibt wohl schlechtere Wertpapiere …
Vorstand Genossenschaft LPG junge Welt eG
Informationen und Beitrittsformular online unter www.jungewelt.de/genossenschaft
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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Erkenntnisgewinn
vom 08.06.2019