EuGH: Waren aus besetzten Gebieten kennzeichnen
Luxemburg. Verbraucher müssen nach Einschätzung eines Rechtsexperten des Europäischen Gerichtshofes darüber informiert werden, wenn in der EU angebotene Lebensmittel aus von Israel besetzten Gebieten stammen. Das Unionsrecht verlange für ein solches Erzeugnis die Angabe des geographischen Namens dieses Gebiets und gegebenenfalls die Angabe, dass es aus einer israelischen Siedlung stammt, so Generalanwalt Gerard Hogan in einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten.
Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort hatte ein Unternehmen, das in den von Israel besetzten Gebieten Wein anbaut, beim Staatsrat die Aufhebung der in Frankreich geltenden Kennzeichnungspflicht beantragt. Paris bat daraufhin den EuGH um Rat. Dessen Richter orientieren sich oft an der Argumentation des Generalanwalts. (dpa/jW)
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