Verfahren wegen Aufnäher an Uniform
Ostritz. Ein Bundespolizist, der im Einsatz beim Faschistenfestival »Schild und Schwert« im sächsischen Ostritz den Rechtsnationalisten zuzuordnende Sticker auf seiner Uniform getragen hat, muss mit Konsequenzen rechnen. Wie die Bundespolizei am Montag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur mitteilte, hat der Beamte gegen die Dienstvorschriften verstoßen. Danach dürfen an Uniformen keine privaten Aufnäher getragen werden, wenn keine extra beantragte Genehmigung erteilt wird. »Dies ist in diesem Fall nicht geschehen, und eine Genehmigung wäre auch nicht erteilt worden«, teilte die Direktion der Bundesbereitschaftspolizei in Fuldatal mit. Der Vorgang werde dienstrechtlich geprüft.
Ein Aufnäher war ein sogenanntes Kreuzritter-Patch mit dem Leitspruch »Recte faciendo – neminem timeas« (»Tue recht und scheue niemand«). Darunter war ein Symbol der altgriechischen Spartaner mit dem Motto »Molon labe« (»Komm und hol sie dir!«) angebracht. In einer ersten Mitteilung der sächsischen Polizei nach dem Einsatz hatte es zu dem Aufzug des Beamten nur geheißen: »Die Überprüfung ergab, dass diese Abzeichen strafrechtlich nicht relevant waren.« Ein Sprecher des für die Bundespolizei zuständigen Bundesinnenministeriums betonte, solche Abzeichen hätten »nichts zu suchen an einer Uniform«. (dpa/jW)
Mehr aus: Antifaschismus
-
Innerrechter Schlagabtausch
vom 26.06.2019 -
Kritik und Selbstkritik in Erfurt
vom 26.06.2019