Streit um Informationsrecht
Urteil gegen Ärztin wegen »Werbung« für Abbrüche aufgehoben
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen vermeintlicher »Werbung« für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Zu ihren Gunsten sei der im März geänderte Strafrechtsparagraph 219 a anzuwenden, entschied das OLG am Mittwoch. Hänel war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte. Das OLG verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an ...
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