EU-Gericht erlaubt Senderzensur
Luxemburg. EU-Staaten dürfen Sender mit »Hassbotschaften« ins Bezahlfernsehen verbannen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigte am Donnerstag eine entsprechende Entscheidung in Litauen gegen einen Sender, der sich in deren Sprache an die russische Minderheit in dem baltischen Staat wendet. Der in Großbritannien ansässige Betreiber scheiterte mit seiner Klage dagegen.
Die litauische Fernsehkommission hatte 2016 verfügt, den Kanal NTV Mir Lithuania für zwölf Monate nur noch im Bezahlfernsehen zuzulassen. Der Sender habe Falschinformationen verbreitet, unter anderem zu einer angeblich neonazistischen Innenpolitik, die eine Bedrohung der russischen Minderheit darstelle. Die Richter betonten, dass das Programm des Senders nicht ausgesetzt oder verboten worden sei, sondern in Litauen weiter ausgestrahlt und angeschaut werden könne, sofern Verbraucher ein Bezahlpaket erwerben. (dpa/jW)
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