Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 06.07.2019, Seite 15 / Geschichte

Anno … 28. Woche

1789, 14. Juli: Mit dem Sturm auf die Bastille beginnt die Französische Revolution. Ludwig XVI. hatte zuvor mit der Zusammenziehung königstreuer Truppen und dem Versuch, die Nationalversammlung aufzulösen, den Volkszorn erregt. Als er am 21. Juli den Finanzminister Jacques Necker entlässt, erhebt sich die Pariser Bevölkerung. Mit dem Sturm auf die als Gefängnis dienende Stadttorburg erreichen die seit zwei Tagen tobenden Kämpfe ihren Höhepunkt. In der Folge wird die Nationalgarde zum Schutz des Parlaments aufgestellt.

1889, 14.21. Juli: In Paris gründet sich die II. Internationale. Im Laufe des Kongresses finden sich 467 Delegierte ein: Vertreter aus zahlreichen europäischen Ländern, den USA und Argentinien. Der Kongress beschließt, den 1. Mai als Kampftag der Arbeiterbewegung zur Durchsetzung des Achtstunden-Arbeitstags zu begehen.

1964, 10. Juli: Der bayerische Kultusminister Theodor Maunz (CSU) erklärt seinen Rücktritt. Der Verfassungsrechtler, der auch eine Professur für Öffentliches Recht an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität innehat und als Kommentator des Grundgesetzes bekannt ist, ist zuvor öffentlich mit seiner Nazivergangenheit konfrontiert worden. Von 1935 bis 1945 hatte er als Professor in Freiburg zahlreiche Schriften publiziert, die die »völkische Ordnung« und das Führerprinzip juristisch rechtfertigen. Die Münchner Professur behält Maunz. Nach seinem Tod wird bekannt, dass er jahrelang unter Pseudonym für die von dem rechtsradikalen Publizisten und Vorsitzenden der Deutschen Volksunion Gerhard Frey herausgegebene Nationalzeitung geschrieben hat.

1994, 12. Juli: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärt Kampfeinsätze der Bundeswehr im Rahmen von internationalen Operationen der UNO, NATO, WEU oder KSZE außerhalb des NATO-Territoriums für grundsätzlich grundgesetzkonform, wenn der Bundestag diesen mit einfacher Mehrheit zustimmt. Er rügt jedoch, dass die Regierung solche Einsätze ohne vorherige Zustimmung des Bundestags entschieden hat und bestimmt, dass diese in solchen Fällen nachgeholt werden muss.

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