Sanktionen gegen Janukowitsch annulliert
Luxemburg. Das Gericht der Europäischen Union hat am Donnerstag Vermögenssperren gegen den früheren ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch und ihm nahestehende Politiker und Geschäftsleute teilweise für nichtig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Rat der EU kann noch bis Ende September Rechtsmittel einlegen. Sollte ein möglicher Einspruch verworfen werden, könnte das Urteil die Grundlage für Schadenersatzklagen der Betroffenen gegen die EU sein.
Die EU hatte im März 2014 kurz nach dem Putsch in der Ukraine die Konten des gestürzten Staatschefs gesperrt und ihm ebenso wie weiteren Personen vorgeworfen, öffentliche Gelder veruntreut oder ihre Ämter missbraucht zu haben. Das EU-Gericht monierte nun, dass bei der Sanktionsentscheidung nicht ausreichend die Einhaltung von Grundrechten geprüft worden sei. (dpa/jW)
Mehr aus: Ausland
-
Rentenkürzung
vom 12.07.2019 -
Gegen Abes Großmachtallüren
vom 12.07.2019 -
Nur eine Übung
vom 12.07.2019 -
Mediale Konfrontation
vom 12.07.2019 -
»Vernichtungsplan« gegen FARC
vom 12.07.2019