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Aus: Ausgabe vom 13.07.2019, Seite 16 / Aktion
Freiabo

Die Tageszeitung junge Welt bietet an

Lesen Sie drei Monate die jW – völlig kostenlos und unverbindlich! Das Abo endet danach automatisch, muss also nicht abbestellt werden
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Mit einem Freiabo der jungen Welt haben Sie etwas Wertvolles im Briefkasten

Das erwarten wir vom Bewerber (m/w/d):

– Interesse an gesellschaftlichen Verhältnissen

– Bereitschaft, täglich etwas Zeit in das Studium einer Tageszeitung zu investieren

– Feste Lieferadresse, um die Zeitung werktäglich zustellen zu können

Das wünschen wir uns von den Bewerbern (ist aber nicht Pflicht):

– Die Angabe einer Telefonnummer, E-Mail-Adresse (damit wir nach den drei Monaten nachfragen können, ob die Belieferung geklappt hat, welche Kritik es an Inhalt und Form gibt, ob ein Folgeabo in Frage kommt).

Und hier die Warnhinweise:

– Vorsicht! Das Freiabo endet nach drei Monaten, muss also nicht abbestellt werden. Allerdings führt das systematische Lesen der Tageszeitung junge Welt nicht selten zur beabsichtigten Nebenwirkung, dass man auf diese Zeitung nicht mehr verzichten möchte.

– Vorsicht! Natürlich ist dieses Freiabo nicht kostenlos, denn es entstehen Kosten (zum Beispiel für die redaktionelle Arbeit, den Druck und die Zustellung). Diese Kosten werden aber nicht vom Empfänger des Freiabos getragen, sondern von Leserinnen und Lesern der jungen Welt, die mit ihrer Spende möglichst vielen Menschen ein dreimonatiges Studium der Zeitung ermöglichen wollen.

– Vorsicht! Es besteht nicht nur die Gefahr, dass Sie nach dem dreimonatigen Lesen der jW ein kostenpflichtiges Abonnement bestellen: Nicht selten entwickelt man sich sogar zum Unterstützer oder gar Genossenschaftsmitglied und damit Herausgeber der jungen Welt.

Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung den nebenstehenden Coupon und senden Sie ihn an:

Verlag 8. Mai GmbH
Bewerbung dreimonatiges Freiabo
Torstraße 6
10119 Berlin

oder bewerben Sie sich unter www.jungewelt.de/deinprint

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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                                               Heute 8 Seiten extra – Beilage zum Thema: Weihnachten