Neue Hoffnung im Kampf gegen Bezahlstudium?
jW sprach mit Tjark Sauer, Vorstandsmitglied des studentischen Dachverbands »freier zusammenschluß von studentInnenschaften« (fzs)
Peter NowakF: Am Mittwoch vergangener hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Erhebung von sogenannten Rückmeldegebühren in Höhe von 51 Euro in Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Mit welcher Begründung?
Im Zentrum der Argumentation der Karlsruher Richter stand die Höhe und die Bezeichnung der Gebühr. Eine Rückmeldegebühr darf nicht 51 Euro betragen, wenn der Verwaltungsaufwand für die Rückmeldung einen Gegenwert von lediglich zirka vier Euro nicht ü...
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