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Aus: Ausgabe vom 18.07.2019, Seite 4 / Inland

Kassel: Gericht erlaubt Neonaziaufmarsch

Kassel. Ungeachtet des mutmaßlich von einem Neonazi begangenen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke kann in der Stadt voraussichtlich eine faschistische Demonstration stattfinden. Das Verwaltungsgericht Kassel hob ein Verbot der für den 20. Juli angemeldeten Veranstaltung auf. Man habe einem Eilantrag des Anmelders der Kundgebung stattgegeben, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Gegen die Entscheidung kann sich die Stadt vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof wehren. Zu der Demo hatte die Partei »Die Rechte« aufgerufen (jW berichtete). Die Stadt Kassel hatte die Veranstaltung wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten. Doch die Richter teilten die Einschätzung nicht: Konkrete Anhaltspunkte, dass von den Versammlungsteilnehmern ein aggressives und provokantes Verhalten ausgehen werde, seien nicht ersichtlich. (dpa/jW)