Finanzierungsstopp der NPD: Antrag in Karlsruhe
Karlsruhe. Der Antrag zum Ausschluss der faschistischen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung ist am Montag beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Er werde nun als erstes ein Aktenzeichen bekommen, sagte der Sprecher des Gerichts in Karlsruhe auf Anfrage. Die Möglichkeit, einer Partei wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten den Geldhahn zuzudrehen, wurde 2017 neu geschaffen. Das Verfahren sieht vor, dass die Verfassungsrichter zunächst die Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorläufig bewerten. Danach kann es eine mündliche Verhandlung geben, zwingend nötig ist das aber nicht. Sollten die Richter dem Antrag von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat stattgeben, würde der Ausschluss zunächst für sechs Jahre gelten. Eine Verlängerung könnte aber beantragt werden. Zuvor waren zwei Versuche gescheitert, die NPD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. Beim Ausschluss von der Parteienfinanzierung liegen die Hürden niedriger. Hier ist nicht Voraussetzung, dass die Partei stark genug ist, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen. Die NPD erhielt 2018 laut Bundestagsverwaltung staatliche Mittel in Höhe von 878.325 Euro. (dpa/jW)
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