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Aus: Ausgabe vom 27.07.2019, Seite 16 / Aktion
Medien

Angriffe auf Sozialisten

B. Z. und Bild befürchten Wiederauferstehung der DDR im Herbst
Von Dietmar Koschmieder
S 16 Keller.jpg
Ausriss aus B. Z., Donnerstag, 25. Juli 2019

Die Hetze wird munter weitergehen, gerade 70 Jahre nach der DDR-Gründung und 30 Jahre nach der Öffnung der Grenzen zu Westberlin und der BRD. Den Auftakt zur nächsten Runde gaben am Donnerstag die B. Z. und Bild Berlin. In dicken Lettern titelte die B. Z.: »Während die Hauptstadt im Herbst 30 Jahre Mauerfall zelebriert: Sozialisten planen DDR-Gedenkfeier mit Egon Krenz«. Schlägt man um, geht es in gleichem Ton weiter: »Während die Welt 30 Jahre Mauerfall feiert, ersteht in Berlin die DDR wieder auf.« Natürlich hat der Reporter gewichtige Gründe für sein Jammern und Klagen gleich in beiden Berliner Boulevardblättern: Zum DDR-Geburtstag am 7. Oktober findet im Bürgerhaus Neuenhagen die »Alternative Einheitsfeier« mit Kulturprogramm statt, Festredner ist Hans Modrow. Den Sozialisten reicht das natürlich nicht: »Am selben Abend soll im kommunalen Freizeitforum Marzahn die Festveranstaltung ›Sagen wird man über uns’re Tage‹ mit Festredner (…) Dr. Arnold Schölzel steigen.« Auch über diese Veranstaltung der jungen Welt enthüllen die beiden Zeitungen Erschröckliches: »Laut Ankündigung geht es um nachdenkliche 120 Minuten mit Musikern und Gedichten von Bertolt Brecht.« Und als ob das alles nicht schon schlimm genug wäre: Der DDR-Kabinett Bochum e. V. lädt am 12. Oktober zu einer Festveranstaltung – wieder im Freizeitforum Marzahn – ein, Festredner: Egon Krenz, die Veranstaltung sei schon ausverkauft. Soweit die empörenden Fakten, denen dann die scharfe Frage des Enthüllers folgt: »Wer hat die DDR-Propaganda in Räumen des Bezirks genehmigt?« Der zuständige Stadtrat von Marzahn-Hellersdorf. Gordon Lemm (SPD) eiert ein wenig herum, bevor er meint, dass er nichts dagegen habe, wenn Menschen die Gründung der DDR feiern, das sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Allerdings nur im privaten Rahmen, dafür müsse man »nicht auch noch öffentliche Räume zur Verfügung« stellen. Er will deshalb prüfen, ob die DDR-Feier mit Egon Krenz untersagt werden kann. Ganz frei nach dem Grundgesetz: Jeder darf eine eigene Meinung haben, öffentlich äußern darf er sie aber nur, falls sie dem Bezirk und den Boulevardreportern genehm ist.

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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