Anklage nach Gedenkstättenbesuch
Berlin. Der Besuch einer von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel eingeladenen Gästegruppe in der brandenburgischen KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen im Juli 2018 hat juristische Konsequenzen. Vor dem Amtsgericht Oranienburg muss sich jetzt ein 69jähriger aus Baden-Württemberg wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe verantworten. Er soll die Existenz von Gaskammern in Zweifel und KZ-Verbrechen relativiert haben, wie der Tagesspiegel (Onlineausgabe) am Montag berichtete. Demnach hatten nach Darstellung der »Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten« mehrere Teilnehmer der Gruppe die Existenz von Gaskammern in Zweifel gezogen, die KZ-Verbrechen verharmlost und relativiert. (jW)
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