Ab sofort: junge Welt sendet den »Schwarzen Kanal«
Dreißig Jahre nach Öffnung der deutsch-deutschen Grenze liegen die Nerven blank: »In Berlin ersteht die DDR wieder auf«, titelte Bild am 15. August. Der Hintergrund: Am 7. Oktober, dem 70. Jahrestag der Staatsgründung, soll in Berlin die Festveranstaltung »Sagen wird man über uns’re Tage« stattfinden, durchgeführt von der Tageszeitung junge Welt. Bild fragt: »Wer hat die DDR-Propaganda genehmigt?«
Doch das war es noch lange nicht: »Der schwarze Kanal«, die bekannte Sendung des DDR-Fernsehens, die jeden Montag abend in über 1.500 Folgen Aufklärung über die westliche antikommunistische Propaganda leistete, stand für ein neues Angebot von uns Pate. Die Tageszeitung junge Welt wird den »Schwarzen Kanal« von Karl-Eduard von Schnitzler nicht einfach kopieren, sondern weiterentwickeln. Schon seit 2004 veröffentlicht junge Welt in jeder Wochenendbeilage das gleichnamige Format als gedruckte Medienkritik. Mit der vorliegenden Ausgabe wird die Glosse (siehe Seite drei der Beilage Faulheit & Arbeit) nun erstmals auch als Video- und als Audio-Podcast bereitgestellt. Zunächst in monatlichem Rhythmus, geplant ist aber eine wöchentliche Veröffentlichung – jeder gedruckte »Schwarze Kanal« soll dann multimedial verfügbar sein.
Márta Rafael, Ehefrau des im Jahr 2001 verstorbenen Journalisten Karl-Eduard von Schnitzler, hatte der jungen Welt gestattet, unter dem Titel »Schwarzer Kanal« die Tradition aufklärerischer Medienkritik im Geiste ihres Mannes fortzusetzen. Dies haben wir stets als Auftrag verstanden. Auch die Veröffentlichung in neueren Medien sieht die junge Welt in diesem Sinne: »Ich werde meine Arbeit als Kommunist und Journalist für die einzige Alternative zum unmenschlichen Kapitalismus fortsetzen. Als Waffe im Klassenkampf (…) Auf Wiederschauen.« (Karl-Eduard von Schnitzler im letzten ausgestrahlten »Schwarzen Kanal« des DDR-Fernsehens am 30.10.1989)
jW-Entwicklergruppe
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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