Verfassungskonform ist nicht genug
Mietpreisbremse mit Grundgesetz vereinbar. Regelungen reichen dennoch nicht aus
Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sie verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Diese Entscheidung teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass die Wohnkosten durch die Decke gehen. In bestimmten »Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt« dürfen sie deshalb bei neuen Verträgen um maxima...
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