»Gaza-Flotte«: Verfahren gegen Israel doch möglich
Den Haag. Neun Jahre nach der tödlichen Erstürmung eines Schiffs mit Hilfsgütern vor dem Gazastreifen hat der Internationale Strafgerichtshof doch noch ein Ermittlungsverfahren gegen Israel ermöglicht. Berufungsrichter des Gerichts ordneten am Montag in Den Haag eine Überprüfung des Falles an. Chefanklägerin Fatou Bensouda muss nach diesem Urteil ihre Entscheidung gegen ein Verfahren überdenken, nach der der Vorfall nicht schwerwiegend genug sei. Die Richter setzten ihr dafür eine Frist bis zum 2. Dezember. Israelische Soldaten hatten im Mai 2010 die »Mavi Marmara« vor dem Gazastreifen geentert. Dabei waren zehn Menschen getötet worden. Die sogenannte Gaza-Flotte wollte damals mit acht Schiffen die israelische Blockade vor dem Gazastreifen durchbrechen und der palästinensischen Bevölkerung Hilfsgüter bringen. (dpa/jW)
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