Cum-Cum: Betrug in der Grauzone
Finanzministerium ignoriert Hinweise auf Steuertricks
Steffen StierleWährend die Cum-Ex-Geschäfte mittlerweile illegal sind, geht der Betrug in der rechtlichen Grauzone mit so genannten Cum-Cum-Geschäften weiter. Hier findet die trickreiche Hin- und Herschieberei von Aktien ausschließlich vor dem Dividendenstichtag statt. Die Betrüger nutzen unterschiedliche Steuerregeln für in- und ausländische Besitzer deutscher Aktien: Der deutsche Eigentümer kann seine Kapitalertragsteuer mit Verlusten verrechnen, der ausländische nicht. Wenn der...
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