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Aus: Ausgabe vom 05.09.2019, Seite 2 / Inland

Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht soll sich erneut mit dem BKA-Gesetz befassen. Die »Gesellschaft für Freiheitsrechte« (GFF) gab am Mittwoch in Berlin bekannt, dass sie Verfassungsbeschwerde eingelegt habe. Die Organisation wendet sich demnach unter anderem gegen den Einsatz von »Staatstrojanern« zur Ausspähung von Computern und Mobilgeräten. Das Gericht hatte im Jahr 2016 das damalige BKA-Gesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Im vergangenen Jahr trat eine überarbeitete Fassung in Kraft. (AFP/jW)