Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 07.09.2019, Seite 16 / Aktion
Ich will ein Print von Dir

Auch Dein Print wollen wir noch!

Fünf Gründe dafür, jetzt noch schnell das Aktionsabo von junge Welt zu bestellen
Von Vertriebsabteilung
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Wer darüber nachdenkt, Freunden oder Verwandten für drei Monate die junge Welt zu schenken, sollte sich bald entscheiden

Nur noch bis zum 25. September können Sie, liebe Leserinnen und Leser, unserem Wunsch und Ihrem objektiven Bedürfnis nach dreimonatiger täglicher Lektüre der gedruckten jungen Welt zum faktisch halben Preis konkreten Ausdruck verleihen – durch Bestellung eines Sommeraktionsabos. Die Zeit wird also knapp. So Sie diese Zeitung bisher noch nicht im Printabo lesen, sollten Sie die (mindestens!) fünf Vorteile eines solchen Abonnements für sich selbst in Anspruch nehmen. Sie wissen ja: Sie sparen in den drei Monaten Aktionslesen mehr als 48 Prozent im Vergleich zum Preis eines Normalabos. Zweitens endet das Aktionsabo automatisch, muss also nicht abbestellt werden. Obendrein erhalten Sie drittens noch ein Set Postkarten mit jW-Motiven von Thomas J. Richter, die zu Heiterkeit und zum Nachdenken anregen. Viertens kommen Sie in den Genuss aller Vorzüge, die regelmäßiges Printlesen mit sich bringt: vor allem die schnellere Erfassbarkeit des Inhalts, die höhere Einprägsamkeit des Gelesenen und die gestärkte Immunität gegenüber Fake News. Schließlich tragen Sie mit Ihrer Bestellung zum Erhalt des Kulturguts »gedruckte Tageszeitung« bei und nützen so sich selbst und anderen. Anderen nutzen können Sie natürlich auch, indem Sie ein solches Aktionsabo an leseinteressierte Freunde oder Bekannte verschenken oder aber einem Ihnen unbekannten Dritten, der sich bei uns dafür angemeldet hat, spendieren. All diese Möglichkeiten lassen sich mit dem Coupon auf jungewelt.de/deinprint wahrnehmen. Füllen Sie ihn am besten gleich aus!

Selber abonnieren, schenken oder schenken lassen: jungewelt.de/deinprint

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

Leserbriefe zu diesem Artikel:

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