Pipelinenutzung gedrosselt
EU-Gerichtshof führt nächsten Schlag gegen Energieträgerimporte aus Russland aus. Polen setzt auf Fracking-Gas aus den USA
Reinhard LauterbachDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den russischen Plänen zur Erhöhung des eigenen Gasexports in die EU einen weiteren Schlag versetzt. In einem am Dienstag verkündeten Urteil hob er eine Sondergenehmigung der EU-Kommission und der Bundesnetzagentur von 2016 zur Nutzung der Erdgaspipeline OPAL auf. Die vollständige Nutzung dieser Pipeline durch den russischen Anbieter Gasprom widerspreche dem sogenannten dritten Energiepaket der EU und dem Grundsatz der »europäis...
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