»Im Willen zur Tatbegehung bestärkt«
Bundesgerichtshof hält nichts von Einzeltäterthese im Mordfall Lübcke
Markus H. muss mit einer Anklage wegen Beihilfe zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke rechnen. »Der Beschuldigte förderte die Tat des Mitbeschuldigten jedenfalls in Form der psychischen Beihilfe dadurch, dass er diesen im Willen zur Tatbegehung bestärkte«, heißt es in einem Beschluss, in dem der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. August die Haftbeschwerde von Markus H. abwies. Mit Stephan Ernst, der sein umfangreiches Geständnis inzwischen widerru...
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