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Aus: Ausgabe vom 20.09.2019, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Der Feind steht links

Anders als im Fall der linken Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die in Deutschland 1993 mit allen tatsächlichen und vermeintlichen Teilorganisationen verboten wurde, lief es im Jahr 2000 beim Verbot des faschistischen Netzwerks »Blood and Honour« (»Blut und Ehre«): Dessen Teilorganisation »Combat 18«, die sogar als bewaffneter Arm des Netzwerks gilt, blieb in der damaligen Verfügung des Bundesinnenministeriums unerwähnt.

Der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat allerdings eine Debatte darüber entflammt, ob hier nicht nachgebessert werden sollte, da die beiden Hauptverdächtigen offenbar Bezüge zu »Combat 18« hatten. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) habe einen Brief mit der Bitte um ein Verbot an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geschrieben, berichtete Anfang der Woche die Tageszeitung. »Wenn wir ›Combat 18‹ verfassungsfest verbieten können, sollten wir das so schnell wie möglich tun«, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) dem Blatt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte am Montag in Berlin, zu Verbotsüberlegungen äußere sich das Ministerium grundsätzlich nicht. (jW)

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