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Aus: Ausgabe vom 27.09.2019, Seite 1 / Inland

Kennzeichnungspflicht für Polizisten bestätigt

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte als rechtmäßig bestätigt. Zwar greife die Pflicht zum Tragen eines Namensschildes oder einer Nummer in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizisten ein. Dieser Eingriff sei aber verfassungsgemäß, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag. Es wies damit die Revisionen zweier Polizisten aus Brandenburg gegen vorherige Urteile zurück.

Die Kennzeichnungspflicht gewährleiste eine leichtere Aufklärbarkeit bei illegalem Handeln von Polizisten, so das Gericht. Die klagenden Beamten sagten in der mündlichen Verhandlung, dass sie wegen der Namensschilder um ihre Sicherheit und die ihrer Familien fürchteten. Eine Kennzeichnungspflicht gibt es in einer ganzen Reihe von Bundesländern, darunter Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz. (dpa/jW)

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