Linksfraktion scheitert in Karlsruhe
Karlsruhe. Die Fraktion der Partei Die Linke im Bundestag ist mit einer Klage in Karlsruhe gegen den seit 2015 laufenden Bundeswehr-Einsatz zur Bekämpfung der Terrormiliz »Islamischer Staat« (IS) gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf den gegen Regierung und Bundestag gerichteten Antrag am Donnerstag aus formalen Gründen als unzulässig, da es die Rechte des Parlaments durch den Beschluss als nicht verletzt ansieht. Die Anpassung bestehender Sicherheitssysteme an neue Gefährdungslagen sei zuerst Sache der Bundesregierung. Die Richter machten zudem deutlich, dass sie die rechtliche Begründung für den Einsatz in einer losen Antiterrorkoalition von 81 Staaten zumindest für vertretbar halten. Die Bundeswehr ist derzeit mit vier »Tornado«-Aufklärungsjets, einem Tankflugzeug, Militärausbildern und etwa 450 Soldaten im Irak im Einsatz. (dpa/jW)
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