Rüstungsabkommen zwischen Berlin und Paris
Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Abkommen zwischen der BRD und Frankreich über gemeinsame Regeln für Rüstungsexporte beschlossen. Laut Regierungssprecher Steffen Seibert sei es eine Grundlage für »mehr gegenseitige Verlässlichkeit«. Demnach gibt es bei Gemeinschaftsprojekten künftig eine sogenannte De-Minimis-Regel, wenn Komponenten eines Landes in einem Rüstungsvorhaben des anderen Landes verwendet werden. Dieser Schwellenwert liegt bei 20 Prozent. Das bedeutet, dass Berlin den Export französischer Rüstungsgüter, die weniger als 20 Prozent Bauteile aus der BRD haben, nicht behindert. Ausnahmen sind laut Seibert möglich, wenn die »nationale Sicherheit« betroffen sei. Paris hatte zuletzt verärgert auf den deutschen Rüstungsexportstopp für Saudi-Arabien reagiert, da davon auch gemeinsame Projekte betroffen waren. (dpa/jW)
Mehr aus: Ausland
-
Johnson erneut gescheitert
vom 24.10.2019 -
Alarmiert und beunruhigt
vom 24.10.2019 -
Keine Gespräche, aber Wahlen
vom 24.10.2019 -
»Wir haben mehr verdient«
vom 24.10.2019 -
Vorgetäuschte Reue
vom 24.10.2019