Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 29.10.2019, Seite 2 / Inland

»Reichsbürger« darf nicht in Atomanlage arbeiten

Aachen. Ein mutmaßlicher »Reichsbürger« darf nach einem Gerichtsurteil nicht weiter in Atomanlagen arbeiten. Das Verwaltungsgericht Aachen wies am Montag die Klage des Mannes gegen das Land Nordrhein-Westfalen ab. Das hatte festgestellt, der Mann sei nicht mehr zuverlässig und dürfe nicht mehr im Sicherheitsbereich kerntechnischer Anlagen arbeiten. Die Richter stellten laut Gericht fest, der Kläger biete nicht mehr die Gewähr, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Er hatte bis April bei der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) gearbeitet, die einen Forschungsreaktor zurückbaut. (dpa/jW)