Die Fahrscheine, bitte
EuGH: Gültiger Vertrag bei Einstieg in Zug – auch ohne Ticket. Hohe Bußgelder unzulässig
Gerrit HoekmanWer in der EU einen Zug besteigt, schließt mit dem Beförderungsunternehmen einen gültigen Vertrag, auch wenn er keine Fahrkarte gelöst hat. Die von der EU bereits früher erlassenen Richtlinien hinsichtlich des Schutzes der Verbraucher vor sogenannten missbräuchlichen Klauseln gelten auch in diesem Fall. Das urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Der Hintergrund: Die belgische Bahngesellschaft NMBS/SNCB hatte vergangenes Jahr vor dem ...
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