EuGH-Gutachter stärkt Rechte von Katalanen
Luxemburg. Spanien soll den ins EU-Parlament gewählten katalanischen Abgeordneten nicht eigenmächtig ihre Rechte entziehen können. Nach Auffassung des Rechtsgutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Maciej Szpunuar, entstehen ihre Abgeordnetenrechte schon durch die Wahl und können daher nicht von weiteren Formalitäten abhängen. Über die Immunität der Abgeordneten soll danach das EU- Parlament entscheiden. Konkret geht es um den früheren Vizepräsidenten der autonomen Regierung von Katalonien, Oriol Junqueras. Er war im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien am 14. Oktober 2919 zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zuvor war er in das EU-Parlament gewählt worden. Junqueras durfte das Gefängnis nicht verlassen, um den von der spanischen Verfassung vorgesehenen Eid ablegen zu können, die spanische Wahlkommission erklärte den Sitz von Junqueras im EU-Parlament für vakant. Auf die Klage Junqueras’ hin rief das zuständige spanische Gericht den EuGH an. (AFP/jW)
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