Hohenschönhausen: Kündigung rechtens
Berlin. Die Kündigung des früheren Vizedirektors der skandalgeplagten Gedenkstätte im ehemaligen Untersuchungsgefängnis des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in Berlin-Hohenschönhausen, Helmuth Frauendorfer, ist nach einem Urteil des Berliner Arbeitsgerichts vom Mittwoch rechtlich korrekt. Zur Begründung hieß es, Frauendorfer habe sich in vielen Situationen mit Mitarbeiterinnen nicht angemessen verhalten, weil er dienstliche Gespräche in einem privaten Rahmen abgehalten habe. Es habe sich insgesamt um etwa ein Dutzend »inadäquate« Situationen gehandelt. Das sei für eine Kündigung ausreichend. Die Gedenkstätten-Stiftung hatte Frauendorfer 2018 gekündigt. Mit den damals von mehreren Volontärinnen, Praktikantinnen und Mitarbeiterinnen erhobenen Vorwürfen der sexuellen Belästigung befasste sich das Arbeitsgericht ausdrücklich nicht. (dpa/jW)
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