Aus: Ausgabe vom 15.11.2019, Seite 5 / Inland
Bundestag beschließt Masernimpfpflicht
Berlin. Zur Eindämmung der Maserninfektionen in Deutschland kommt im neuen Jahr eine Impfpflicht in Kindergärten und Schulen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), das zum 1. März 2020 in Kraft treten soll. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2.500 Euro drohen. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten. (dpa/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Stefan Grözinger, Blaichach: Erweiterte Impfpflicht Wie das Gesetz zur Impfpflicht wieder einmal entstanden ist, zeigt die zwingende Notwendigkeit einer erweiterten Impfpflicht bestenfalls für alle Amtsträger, die Gesetze und Beschlüsse verfassen und d...
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