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Aus: Ausgabe vom 13.11.2019, Seite 4 / Inland

Finale Einigung im Fall Gustl Mollath

München. Das Justizopfer Gustl Mollath und der Freistaat Bayern haben sich im Streit um Entschädigung für die unberechtigte Unterbringung in der Psychiatrie (siehe jW vom 20.3.) gütlich geeinigt. Der Freistaat zahlt »ohne Anerkennung einer Rechtspflicht« einen weiteren Betrag in Höhe von 600.000 Euro, wie das Landgericht München I am Dienstag mitteilte. Damit seien alle Ansprüche abgegolten und der Rechtsstreit beendet. Mollath war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau mehr als sieben Jahre lang in die Psychiatrie eingewiesen worden – zu Unrecht, wie sich Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausstellte. Das Gericht hatte im Juni vorgeschlagen, dass die Ansprüche des Klägers gegen Zahlung von weiteren 600.000 Euro abgegolten sein sollten, zusätzlich zu den bereits gezahlten 70.000 Euro. (dpa/jW)

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