Aus: Ausgabe vom 15.11.2019, Seite 6 / Ausland
EGMR verurteilt Finnland
Strasbourg. Finnland hat mit der Ablehnung des Asylantrags eines Irakers gegen die Menschenrechte verstoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte am Donnerstag in Strasbourg, das Land habe mit seiner Entscheidung das Recht des Mannes auf Leben sowie sein Recht, keiner Folter oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt zu werden, verletzt. Der Mann war kurz nach seiner unfreiwilligen Rückkehr 2015 in den Irak getötet worden. Der Tochter des Mannes stehe nun eine Entschädigung von 20.000 Euro zu, entschied das Gericht. Der Iraker war nach zwei Mordversuchen nach Finnland geflohen. (dpa/jW)
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