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Aus: Ausgabe vom 21.11.2019, Seite 4 / Inland

Thüringen: AfD scheitert mit Klage gegen Kramer

Weimar. Eine Verfassungsklage der Thüringer AfD gegen ihre öffentliche Einstufung als »Prüffall« des Verfassungsschutzes ist unzulässig. Das entschied das Thüringer Verfassungsgericht am Mittwoch in Weimar. Die Richter begründeten, der beklagte Verfassungsschutzchef sei kein Verfassungsorgan und das Gericht deshalb nicht zuständig. Der Landesverband der AfD hatte gegen den Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, sowie Innenminister Georg Maier (SPD) geklagt. Kramer hatte die AfD vor einem Jahr zum »Prüffall« erklärt. Die AfD sah darin einen unzulässigen Eingriff in ihre Rechte als Partei. AfD-Chef Björn Höcke kündigte an, der Sachverhalt werde weiter beim Verwaltungsgericht in Weimar verfolgt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Februar 2019 einem Eilantrag der Bundespartei stattgegeben, wonach der Verfassungsschutz die AfD nicht öffentlich als »Prüffall« bezeichnen darf. (dpa/jW)

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