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Aus: Ausgabe vom 21.11.2019, Seite 15 / Medien

Akkreditierungsentzug nicht rechtmäßig

Berlin. Der nachträgliche Entzug der Akkreditierungen von zwei Journalisten beim G-20-Gipfel in Hamburg im Jahre 2017 ist einem Gerichtsurteil zufolge nicht rechtmäßig gewesen. Die Voraussetzungen für einen Widerruf der Akkreditierungen haben nicht vorgelegen, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin am Mittwoch sagte. Nachträglich eingetretene Tatsachen, auf deren Grundlage der Entzug möglich gewesen wäre, gab es demnach nicht.

Es ging in dem Verfahren konkret um Klagen von zwei Journalisten gegen die Bundesrepublik. Der G-20-Gipfel vor gut zwei Jahren war gekennzeichnet von heftigen Protestaktionen in der Hansestadt. Ein Jurist, der für die Seite des Bundes sprach, behauptete in der Verhandlung, dass sich die Sicherheitslage in der Stadt »dramatisch« verändert habe. Man habe unter hohem Zeitdruck eine Entscheidung treffen müssen, ob man die Akkreditierung der Journalisten wieder entzieht. Insgesamt liegen dem Verwaltungsgericht, das wegen des Dienstsitzes des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung zuständig ist, neun Klagen vor. (dpa/jW)

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