Ansehensfrage
Frankfurt am Main. Hooligans darf die Ausreise zu einem Fußballspiel im Ausland untersagt werden. Dies entschied das Landgericht Frankfurt am Main am Montag. Der Staat habe das Recht dazu, wenn ein deutscher Fan in der Vergangenheit im Rahmen von Fußballspielen erhebliche Gewaltdelikte begangen habe, hieß es in einer Mitteilung. Der Kläger, Mitglied der aktiven Fanszene des Drittligisten SV Waldhof Mannheim, hatte im November 2018 das Europa-League-Spiel von Eintracht Frankfurt bei Apollon Limassol besuchen wollen, war aber bei der Ausreise aufgehalten worden. Bundesbeamte hatten eine Ausreiseuntersagung gegen ihn erlassen, weil er zwischen 2015 und 2017 mit mehreren Gewaltdelikten im Umfeld von Fußballspielen auffällig geworden war, u. a. mit gefährlicher Körperverletzung. Laut des Gerichts habe die begründete Gefahr bestanden, dass er bei dem Fußballspiel Gewalttaten hätte begehen können. Damit hätte er dem Ansehen der Bundesrepublik schweren Schaden zufügen können, weshalb die Ausreise zu untersagen war. (dpa/sid/jW)
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