Integrationsgesetz verfassungswidrig
München. Migranten können in Bayern ab sofort nicht mehr zu Grundkursen über die »deutsche Werteordnung« verpflichtet werden. Eine entsprechende Vorschrift im bayerischen Integrationsgesetz erklärte der Bayerische Verfassungsgerichtshof am Dienstag für verfassungswidrig und nichtig. Auch einzelne andere Punkte in dem Gesetz verstoßen demnach gegen die Landesverfassung. Mit dieser Entscheidung gaben die obersten bayerischen Richter Klagen der Grünen- und der SPD-Landtagsfraktion teilweise statt. Das Urteil ist eine empfindliche Schlappe für die CSU, die das Gesetz Ende 2016 ungeachtet vieler Widerstände und rechtlicher Bedenken im Landtag durchgesetzt hatte. Es verstößt unter anderem gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit, wie Gerichtspräsident Peter Küspert in der Urteilsbegründung erläuterte. (dpa/jW)
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