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Aus: Ausgabe vom 05.12.2019, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Deutscher Essig darf »Balsamico« heißen

Luxemburg. Deutsche Essigprodukte dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterhin als »Balsamico« vertrieben werden. »Balsamico« sei kein speziell geschützter Begriff, befanden die EU-Richter am Mittwoch in Luxemburg. Die italienische Produzentenvereinigung Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena hatte gegen das baden-württembergische Unternehmen Balema geklagt, das auf Essig basierende Produkte unter der Bezeichnung »Balsamico« vertreibt. Es verstoße damit gegen die geschützte geographische Herkunftsbezeichnung »Aceto Balsamico di Modena«. Diese ist jedoch laut EuGH nur als Ganzes geschützt. (AFP/jW)

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