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Aus: Ausgabe vom 23.12.2019, Seite 5 / Inland

Miethöhe immer öfter vor Gericht verhandelt

Berlin. Mehr als jedes fünfte Mietrechtsverfahren dreht sich inzwischen um die Höhe der Miete; sie ist damit nach Vertragsverletzungen zum zweithäufigsten Streitgrund geworden. Das geht aus einer Statistik des Deutschen Mieterbunds für 2018 hervor, die auf Zahlen des Statistischen Bundesamts beruht. Drastisch angestiegen seien Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mieterhöhungen unter Verweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Mit einem Anteil von 21,3 Prozent verdrängte der Streitgrund das Thema Betriebskosten auf Rang drei. (dpa/jW)

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