Handyauswertung bei Asylverfahren Norm
Gesellschaft für Freiheitsrechte legt Studie zu Softwareeinsatz im Bundesamt für Migration vor
Marc BebenrothGegenüber dem Staat müssen Geflüchtete, die in der Bundesrepublik Deutschland Asyl suchen, einige Grundrechte abtreten. Denn um die im Rahmen von Asylverfahren getroffenen Aussagen zu verifizieren, kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Herausgabe von Datenträgern und Mobiltelefonen verlangen – und Betroffene können sich dem nicht verweigern. Eine am Freitag veröffentlichte Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zur »Digitalisierung v...
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