Aus: Ausgabe vom 07.01.2020, Seite 4 / Inland
Revision in »Nordkreuz«-Prozess
Schwerin. Im »Nordkreuz«-Prozess um den illegalen Waffenbesitz des früheren SEK-Beamten Marko G. hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Schwerin eingelegt. Dies teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Schwerin am Montag mit. Das Landgericht hatte den Beschuldigten zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das ist der Anklagebehörde zu wenig. Sie hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Bei einer Verurteilung zu mehr als zwei Jahren Haft ist eine Aussetzung zur Bewährung nicht möglich. (dpa/jW)
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