Unendliche Geschichte
Der Streit zwischen dem Musikproduzenten Moses Pelham und Kraftwerk um einen Zwei-Sekunden-Rhythmus bleibt auch nach mehr als zwei Jahrzehnten eine vertrackte Geschichte. In der inzwischen vierten Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) zeichnete sich am Donnerstag zwar ab, dass Pelham den Kraftwerk-Beat wohl 1997 ungefragt kopieren und unter einen Song mit der Rapperin Sabrina Setlur legen durfte. Die Karlsruher Richter scheinen aber davon auszugehen, dass von 2002 an die Herstellung weiterer Tonträger wegen einer neuen Rechtslage nicht mehr erlaubt gewesen sei. Offen blieb, ob die fraglichen Tonträger trotzdem vertrieben werden dürfen. Das Urteil soll erst in den kommenden Wochen bis Monaten verkündet werden.
Das Verfahren wird in der Musikbranche mit Spannung verfolgt, weil es sehr grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberschutz aufwirft. Es gibt dazu auch schon Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). (dpa/jW)
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